AllgemeineGeschäftsbedingungen
Stand: 17. September 2026
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der acribis AG ("acribis") und dem Kunden über Leistungen im Bereich der Informationstechnologie, namentlich wiederkehrende Leistungen, Beratung und Projekte sowie die Beschaffung von Lizenzen und Geräten.
1.2 Leistungsumfang, Preise und Termine werden im Einzelvertrag, in der Offerte oder im Leistungsbeschrieb des jeweiligen Produkts geregelt.
1.3 Massgebend ist die Fassung dieser AGB, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von acribis veröffentlicht ist oder dem Kunden mit der Offerte zugestellt wurde.
2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
2.1 Bei Widersprüchen gilt der Einzelvertrag vor der Offerte, die Offerte vor dem Leistungsbeschrieb und der Leistungsbeschrieb vor diesen AGB.
3 Vertragsabschluss
3.1 Verträge kommen durch beidseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrags zustande oder dadurch, dass der Kunde eine Auftragsbestätigung oder eine Leistung widerspruchslos entgegennimmt. Erhebt der Kunde innert 7 Tagen nach Versand einer schriftlichen Auftragsbestätigung keine Einwendungen, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
4 Laufzeit und Vertragsende
4.1 Verträge treten mit der beidseitigen Unterzeichnung oder mit dem Versand der Auftragsbestätigung in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Verträge über einmalige Leistungen, etwa Beratung, Projekte oder die Lieferung von Geräten, enden mit ihrer Erfüllung.
4.3 Verträge über wiederkehrende Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von dreissig Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern der Leistungsbeschrieb oder der Einzelvertrag nichts anderes regelt. Kündigungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail.
4.4 Ist ein Produkt eines Dritten nur mit einer längeren Bindung erhältlich, informiert acribis den Kunden vor der Bestellung. Laufzeit und Kündigung dieses Produkts werden dann im Einzelvertrag geregelt.
4.5 Bei Vertragsende entfernt acribis ihre Zugänge zur Umgebung des Kunden. Daten, die acribis für den Kunden aufbewahrt, gibt sie ihm heraus und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Unterstützung bei der Übergabe, die über den Leistungsbeschrieb hinausgeht, verrechnet acribis nach Aufwand.
5 Leistungserbringung
5.1 acribis erbringt ihre Leistungen sorgfältig. Sie arbeitet in der Regel aus der Ferne, Einsätze vor Ort finden nach Absprache statt.
5.2 acribis darf Dritte beiziehen. Dritte, die Daten des Kunden bearbeiten oder Zugriff auf seine Umgebung erhalten, nennt sie dem Kunden auf Anfrage und informiert ihn vorgängig über neue.
5.3 acribis erfüllt ihre Leistung durch Erbringen der Dienstleistung oder durch Übergabe des Arbeitsresultats oder Produkts. Eine formelle Abnahme findet nur statt, wenn sie im Einzelvertrag vereinbart ist. Ohne formelle Abnahme gilt die Leistung mit der Übergabe als abgenommen. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch nicht ausschliessen, hindern die Abnahme nicht.
5.4 Wird eine vereinbarte Abnahme aus Gründen, die acribis nicht zu vertreten hat, nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Termin durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen. Setzt der Kunde ein Arbeitsresultat produktiv ein, gilt es in jedem Fall als abgenommen.
5.5 Nimmt der Kunde eine gehörig angebotene Leistung nicht an, kann acribis nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist entweder am erfüllten Teil festhalten, die dafür vereinbarte Vergütung verlangen und auf weitere Leistungen verzichten, oder vom Vertrag zurücktreten, gelieferte Produkte zurückfordern und Schadenersatz verlangen.
5.6 acribis erbringt die Leistungen im Auftrag des Kunden und nach dessen Vorgaben zum Leistungsumfang. Die Führung ihrer Mitarbeitenden und beigezogener Dritter liegt bei acribis.
5.7 Sind Lizenzen oder Geräte Dritter erforderlich, beschafft sie der Kunde oder, soweit vereinbart, acribis für den Kunden gegen Vergütung.
6 Mitwirkungspflichten
6.1 Der Kunde schafft in seinem Bereich die Voraussetzungen, damit acribis die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem Einzelvertrag oder dem Leistungsbeschrieb ergeben.
6.2 acribis ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die entstehen, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dadurch entstehender Mehraufwand geht zulasten des Kunden.
6.3 Rechte des Kunden wegen mangelhafter Leistung entfallen, soweit der Mangel auf seine unterlassene Mitwirkung zurückgeht.
7 Vergütung
7.1 Der Kunde bezahlt die vereinbarte Vergütung als Festpreis, als wiederkehrenden Preis oder nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Voraus verrechnet, verbrauchsabhängige Leistungen monatlich im Nachhinein nach dem tatsächlichen Verbrauch.
7.2 Bei Vergütung nach Aufwand mit Kostendach informiert acribis den Kunden rechtzeitig vor dessen Erreichen. Stimmt der Kunde einer Erhöhung nicht zu, kann er für die noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er nach dieser Information nicht umgehend zurück, darf acribis von seiner Zustimmung zur Fertigstellung ausgehen und den weiteren Aufwand zu den geltenden Stundensätzen verrechnen.
7.3 acribis kann ihre eigenen Preise mit einer Frist von drei Monaten ändern. Bei einer Erhöhung des Preises für eine wiederkehrende Leistung kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen, auch während der Mindestlaufzeit.
7.4 Preisänderungen Dritter, insbesondere für Lizenzen, gibt acribis entsprechend den Vorgaben des Dritten an den Kunden weiter und kündigt sie an, sobald sie bekannt sind.
7.5 Einsätze vor Ort, Reisezeit und notwendige Spesen verrechnet acribis nach Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.6 Mehraufwand nach 6.2 und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs verrechnet acribis nach Aufwand. Sie informiert den Kunden rechtzeitig über Mehraufwand.
7.7 Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Erhebt der Kunde innert dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als anerkannt.
7.8 Ist der Kunde in Verzug, schuldet er einen Verzugszins von 5 %. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben. Nach Ansetzung einer Nachfrist kann acribis weitere Leistungen bis zur Bezahlung aussetzen, am Vertrag festhalten und auf weitere Leistungen verzichten, oder vom Vertrag zurücktreten und gelieferte Produkte zurückfordern. Weiterer Schaden bleibt vorbehalten.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Von acribis gelieferte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von acribis.
9 Haftung
9.1 acribis haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet acribis nicht bei:
- Schäden durch Angriffe auf Informatiksysteme, namentlich Cyberangriffe, Schadsoftware und missbräuchliche Zugriffe, gleichgültig, ob Systeme des Kunden, von acribis oder von Dritten betroffen sind
- Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung von Daten
- Unterbrüchen und Ausfällen von Diensten und Systemen
- indirekten Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenem Gewinn und Nutzungsausfall
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit pro Schadenfall auf die Vergütung beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadenfall für den betroffenen Vertrag bezahlt hat, höchstens jedoch CHF 50'000.
9.4 Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
9.5 Für Mängel von Software, Diensten und Geräten Dritter haftet acribis nicht, soweit sie diese nicht selbst verursacht hat. acribis tritt dem Kunden auf Wunsch ihre Ansprüche gegenüber dem Dritten ab, soweit dies möglich ist. Für gelieferte Geräte gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
9.6 Der Leistungsbeschrieb kann die Haftung für einzelne Leistungen weiter beschränken.
9.7 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
10 Geheimhaltung
10.1 Die Parteien behandeln vertrauliche, nicht öffentlich zugängliche Informationen der anderen Partei und von deren Kunden vertraulich. Sie verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und geben sie nur Personen bekannt, die sie dafür benötigen. Vorbehalten bleibt 5.2.
10.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende weiter.
10.3 Ordnet eine Behörde oder ein Gericht die Herausgabe vertraulicher Informationen an, informiert die betroffene Partei die andere unverzüglich, soweit dies zulässig ist.
11 Datenschutz
11.1 Bearbeitet acribis Personendaten im Auftrag des Kunden, ist sie Auftragsbearbeiterin. Sie bearbeitet die Daten nur zur Vertragserfüllung und nur so, wie der Kunde es selbst tun dürfte. Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten rechtmässig bearbeitet und an acribis bekanntgeben darf.
11.2 acribis trifft angemessene Massnahmen zur Datensicherheit und meldet dem Kunden Verletzungen, die seine Daten betreffen, so rasch wie möglich.
11.3 Der Kunde genehmigt den Beizug Dritter nach 5.2. acribis überbindet ihnen die Pflichten aus diesem Abschnitt. Personendaten werden nur ins Ausland bekanntgegeben, wenn die Voraussetzungen des Datenschutzgesetzes erfüllt sind.
11.4 Muss der Kunde aufgrund seiner Tätigkeit besondere Vorgaben beachten, informiert er acribis rechtzeitig und schriftlich darüber. Einzelheiten können in einer Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt werden, die diesen AGB vorgeht.
12 Beaufsichtigte Kunden
12.1 Untersteht der Kunde einer Aufsicht, gewährt acribis dem Kunden, seiner Prüfgesellschaft und der Aufsichtsbehörde die Auskünfte und den Einblick in die für den Kunden erbrachten Leistungen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Aufwand, der über die Angaben im Leistungsbeschrieb hinausgeht, verrechnet acribis nach Aufwand.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2 Auf diese AGB und die gestützt darauf abgeschlossenen Verträge ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.3 Gerichtsstand ist Zürich.